Grobe Fahrlässigkeit liegt laut offizieller Definition vor, wenn die notwendige Sorgfaltspflicht beim Herbeiführen eines Versicherungsfalls in hohem Maße missachtet wurde. Übersetzt bedeutet das so viel wie: Man hat nicht nur aus Versehen gehandelt, sondern sich trotz Kenntnis eines bestehenden Risikos sehr unüberlegt verhalten.
Eine besonders große Rolle spielt das Thema bei der Hausrat- und der (Kfz-)Haftpflichtversicherung. Grobe Fahrlässigkeit liegt hier zum Beispiel vor, wenn
- ein Einbrecher in die Wohnung eindringen konnte, weil ein gut zugängliches Fenster „auf Kipp“ stand,
- die Wasserleitung geplatzt ist, weil das Haus im Winter leer stand und der Bewohner die Leitungen nicht vor dem Einfrieren geschützt hat,
- eine vor Verlassen des Hauses nicht gelöschte Kerze oder auf dem Herd vergessene Pfanne mit Öl einen Brand verursacht hat,
- es zu einem Unfall kam, weil der Autofahrer sich während der Fahrt kurz um das weinende Baby auf dem Rücksitz gekümmert oder eine Nachricht auf dem Handy gecheckt hat.