Urlaubsplanung 2020: Nach den Ferien ist vor den Ferien
Viele Berufstätige müssen bereits im Herbst ihre Pläne für die Auszeiten im kommenden Jahr konkretisieren. Worauf zu achten ist.
Viele Berufstätige müssen bereits im Herbst ihre Pläne für die Auszeiten im kommenden Jahr konkretisieren. Worauf zu achten ist.
50 Prozent der Deutschen haben sich laut einer aktuellen Umfrage der Reisesuchmaschine momondo.de schon einmal wegen ihres Urlaubs gestresst gefühlt. Die Planung ist dabei ein wesentlicher Faktor. Doch nicht nur die Frage, wo die Reise hingehen soll, beschäftigt die Urlauber. Auch die Organisation rund um den Urlaub will geregelt sein. Wie oft kann und will ich im nächsten Jahr überhaupt verreisen? Brauche ich ein paar Wochen Urlaub am Stück oder reichen lange Wochenenden? Und was muss ich bei der Planung sonst noch beachten? MLP hat ein paar wichtige Tipps zusammengestellt.
Im kommenden Jahr lohnt es sich besonders, die freien Zeiten aufmerksam zu planen: Wer die Brückentage 2020 geschickt nutzt, kann seine Urlaubstage in Summe fast verdoppeln.
Ohne Ausweis keine Auszeit – zumindest nicht im außereuropäischen Ausland. Checken Sie frühzeitig, wie lange Ihr Reisepass oder Personalausweis noch gültig ist. Für Fernreisen ist in einigen Ländern sogar ein Visum erforderlich. Die Ausstellung der Dokumente kostet Gebühren und dauert üblicherweise mehrere Wochen. Tipp: Checken Sie auch die Dokumente aller mitreisenden Familienmitglieder rechtzeitig!
Frühbucher können laut einer alten Faustregel Geld sparen. Doch stimmt das noch? Das Reiseportal TripAdvisor hat ausgerechnet, dass bei Sommer-Reisezielen in Europa der beste Buchungszeitpunkt tatsächlich drei bis sechs Monate vor dem Termin liegt. Das Sparpotenzial beträgt dann zum Teil mehr als 20 Prozent. Anders sieht es in der Regel bei Fernzielen in den USA oder Asien aus – hier können Last-Minute-Bucher am meisten sparen.
Sich beim Thema Ferien mit Kollegen abzustimmen, ist nicht in allen Firmen selbstverständlich. Suchen Sie das Gespräch mit Vorgesetzten und dem Team, wenn Sie Ihren Urlaub planen. Wie viele Wochen am Stück sind im Unternehmen üblich? Klären Sie, welche dienstlichen Termine beachtet werden müssen und wer Sie vertreten kann.
Wer schon alle Urlaubstage verplant oder verbraucht hat, fragt sich manchmal, ob er zusätzlich noch ein paar Tage unbezahlt frei nehmen könnte? Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub – nach Absprache mit dem Vorgesetzten ist es aber im Prinzip möglich. Nur in Ausnahmesituationen ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Mitarbeiter freizustellen – etwa wenn der sein krankes Kind pflegen muss.
Generell darf ein bereits genehmigter Urlaub nicht vom Chef widerrufen werden – allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, zum Beispiel wenn die Situation für das Unternehmen existenzbedrohend ist. In wirklich dringenden betrieblichen Krisensituationen darf der Arbeitgeber seine Mitarbeiter sogar aus dem Urlaub zurückrufen – vorausgesetzt, diese haben ihn noch nicht angetreten. Als Grund reicht hier aber nicht einfach nur ein hohes Arbeitsaufkommen.
Versicherungen wie eine Auslandskrankenversicherung, eine Unfallversicherung, eine private Haftpflichtversicherung und bei teuren Trips auch eine Reiserücktrittsversicherung sind wichtig, um entspannt in den Urlaub zu starten. Eine Auslandskrankenversicherung ist vor allem für gesetzlich Versicherte außerhalb der EU ein Muss. Privatversicherte sollten sich informieren, welche Länder ihr Tarif einschließt.
Hier hilft gerne Ihr MLP Berater weiter. Er ist Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um die Auswahl der richtigen Versicherung geht.